Garantieerklärung
Garantieerklärung der JOSCHINGER GmbH · für die Modelle NEST, NOVA und NOMAD · Stand: Juli 2026
Diese Garantie ist eine freiwillige Herstellergarantie. Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln bleiben davon unberührt.
Garantiegeber
JOSCHINGER GmbH
An der Lache 42, Tor 11
99086 Erfurt
Deutschland
E-Mail: moin@joschinger.de
1. Geltungsbereich
Die JOSCHINGER GmbH gewährt für die Modelle NEST, NOVA und NOMAD eine freiwillige Herstellergarantie nach Maßgabe dieser Garantieerklärung.
Die Garantie gilt für Material- und Herstellungsfehler, die bei normaler, bestimmungsgemäßer Nutzung auftreten und ihre Ursache nachweislich bereits in Konstruktion, Fertigung oder Verarbeitung haben.
2. Garantiedauer
Die freiwillige Herstellergarantie beginnt mit der Übergabe des Tiny Houses an den Kunden.
Die Garantie beträgt 5 Jahre auf die tragende Konstruktion und den strukturellen Rahmen.
Die Garantie beträgt 3 Jahre auf Gebäudehülle, Dachaufbau, Fassadensystem, werkseitige Abdichtung und fest verbaute Außenbauteile.
Die Garantie beträgt 2 Jahre auf Innenausbau, fest verbaute Möbel, Türen, Fenster, Beschläge sowie JOSCHINGER-eigene Einbau- und Ausführungsleistungen.
Die Garantie beträgt 1 Jahr auf bewegliche Teile, mechanisch stark beanspruchte Bauteile, Wartungsfugen, Dichtungen und nutzungsintensive Ausstattung, soweit kein längerer gesetzlicher Anspruch besteht.
Diese einjährige Garantiefrist betrifft ausschließlich die freiwillige Herstellergarantie. Gesetzliche Mängelrechte, insbesondere mögliche längere Gewährleistungsfristen, bleiben davon vollständig unberührt.
Für technische Geräte, Haustechnik, Elektrogeräte, Sanitärkomponenten, Heizsysteme, Photovoltaik-Komponenten, Batterien, Wechselrichter, Fahrwerkskomponenten und Zubehör gelten zusätzlich oder vorrangig die freiwilligen Garantien der jeweiligen Hersteller. Gesetzliche Ansprüche des Kunden gegenüber JOSCHINGER bleiben unberührt, soweit JOSCHINGER hierfür gesetzlich einzustehen hat.
3. Garantieumfang
Im Garantiefall wird JOSCHINGER nach eigener Wahl den Mangel beseitigen, ein gleichwertiges Ersatzteil liefern oder eine vergleichbare Ersatzleistung erbringen.
Diese Regelung betrifft ausschließlich Leistungen aus der freiwilligen Garantie.
Die Garantie umfasst nicht automatisch Folgekosten wie Transport, Standortarbeiten, Nutzungsausfall, entgangene Einnahmen, Hotelkosten oder sonstige mittelbare Schäden, sofern diese nicht gesetzlich zwingend zu ersetzen sind.
4. Ausschlüsse
Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere normaler Verschleiß, Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Pflege oder Wartung, Schäden durch eigenmächtige Umbauten oder Reparaturen sowie Schäden durch fehlerhafte Aufstellung, Fundamentierung, Anschlüsse oder Standortbedingungen.
Ebenfalls ausgeschlossen sind Witterungs-, Feuchtigkeits- oder Frostschäden infolge nicht bestimmungsgemäßer Nutzung, natürliche Eigenschaften von Holz und anderen Naturmaterialien wie Farb-, Struktur- oder Maßveränderungen sowie Schäden durch höhere Gewalt, Sturm, Brand, Überschwemmung, Vandalismus oder Tiere.
5. Inanspruchnahme der Garantie
Garantieansprüche sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels in Textform an JOSCHINGER zu melden.
Die Meldung soll Name und Kontaktdaten des Kunden, das Modell NEST, NOVA oder NOMAD, die Kauf- oder Auftragsnummer, das Datum der Übergabe, eine Beschreibung des Mangels sowie aussagekräftige Fotos oder Videos enthalten.
6. Gesetzliche Rechte
Diese Garantie beschränkt nicht die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln. Insbesondere bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt. Die Inanspruchnahme dieser Rechte ist unentgeltlich.
7. Räumlicher Geltungsbereich
Die Garantie gilt für Tiny Houses, die innerhalb Deutschlands aufgestellt und genutzt werden.
Eine Nutzung außerhalb Deutschlands bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der JOSCHINGER GmbH, insbesondere wegen abweichender Klima-, Transport-, Zulassungs- und Servicebedingungen.
8. Schlussbestimmungen
Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Kauf- oder Werkvertrag haben Vorrang, sofern sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden und gesetzlich zulässig sind.